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Informationen
Völkerrechtssubjekt
Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlichen Rechten und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
Rechtstaatlichkeit
Rechtstaatlichkeit bedeutet Rechtsaufsicht über die Behörden.
Die Bundesrepublik in Deutschland ist kein Völkerrechtssubjekt, da Unverantwortlichkeit praktiziert wird.
Es gibt partielle, derivative und originäre Völkerrechtssubjekte.
Partielle Völkerrechtssubjekte sind territoriale Staaten, die öffentliche Körperschaften sind.
Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen.
Die Europäische Union ist gegen Deutschland gegründet worden. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine eigene Rechtspersönlichkeit, denn die Bundesrepublik ist nicht rechtsfähig, da sie unverantwortlich ist und Unverantwortlichkeit an die Europäische Union abgibt.
Der Bundesstaat ist nur der Justiziar der unverantwortlichen Länder. Rechtsfähige Bundesstaaten können ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in verwaltungsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um öffentliche Verwaltung des partiellen Privatrechts handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen. Die Bundesrepublik ist nicht rechtsfähig, da sie keine Rechtsaufsicht nach Hard Law praktiziert.
Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte haben von Staaten unanhängiges öffentliches originäres Recht. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus dem Bekenntnis, Weltanschauung, Religion selbst heraus an.
Deutsches Amt für Menschenrechte (Hierokratie)
Heiliger Stuhl (Theokratie)