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Informationen
UNIVERSALES MENSCHENRECHTSGESETZ [Weltanschauung UMRG]
UNIVERSAL HUMAN-RIGHTS-ACTs [UHRA]
Präambel und Geltungsbereich:
Die universalen Menschenrechte gelten auf der ganzen Welt.
Das internationale Völkerrecht nehmen wir zum Anlaß, auf dringlichste Weise auf das immer noch ungelöste Problem der Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen, verbunden mit unserer Charta, diese Angelegenheit im Auftrag einer weltweiten Friedens- und Menschenrechtspolitik endlich einer wahrhaften und gerechten Lösung zuzuführen, ganz im Sinne einer völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Neuordnung.
Universales Menschenrecht bedeutet für jedermann, jederzeit und jederorts, es ist unveräußerlich, nicht auslegbar oder umdeutungsfähig in der menschlichen Gemeinschaft, weiterhin nicht verhandelbar mit einem politischen Instrument.
Der Grund, warum Menschen zu Menschenrechtsopfern werden, ist nicht weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden und dies politisch nicht gewollt ist. Wenn Menschen lügen, können ihre eigenen Worte gegen sie angewandt werden, doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein anderes Gegenmittel als die Gewalt. Und das ist die Menschenrechtsverletzung.
Oberstes Gebot der bürgerlichen Menschenrechte ist die Objektivität, der Vergleich mit der Wirklichkeit. Die Bürgerplattform unterscheidet sich grundlegend von der politischen Plattform, die nur eine Theorie bilden. Zu den politischen Plattformen gehört auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Internationale Strafgerichtshof, sowie der Europarat und die Europäische Union. Es wird eine Europäische Verfassung gebildet, ohne das Volk.
Die Entscheidungen der bürgerlichen Plattform sind politisch nicht umdeutungsfähig und nicht verhandelbar. Sie sind völkerrechtlich als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt verbindlich. Während die politische Plattform eine rein theoretische und unsachliche Plattform ist, ist die bürgerliche Plattform eine objektiv sachliche Plattform.
Die Weltanschauung UMR wird durch die Bürgerplattform aller menschlichen Gemeinschaften vertreten. Oberstes Organ ist das Internationale Zentrum für Menschenrechte [IZMR], gefolgt von weiteren kontinentalen Zentren und den Gemeinschaften nach näherer Bestimmung des Gesetzes durch das IZMR.
Die Schutz- und Garantiepflicht für die Wahrnehmung derartiger Schutzaufgaben gehört zu dem Kompetenzkreis, wie er sich aus der Charta und aus der Praxis ergibt. Die Staatengemeinschaft ist zur Anerkennung dieser Charta/Satzung verpflichtet. Diese Rechtsfolge wird durch die Entwicklung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zur zwingenden Völkerrechtsnorm.
Jeder Mensch ist befugt, bei Verletzung der universalen Menschenrechte den International Court of Human Rights [ICHR] anzurufen.