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"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es
kein Zurück mehr gibt."

(Jean-Claude Juncker EU-Demokratie - SPIEGEL 52/1999)




Rechtsfähigkeit:



Hannover - Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen
Aegidientorplatz 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-120 8888, Fax:0511-2629 1980
www.eiz-niedersachsen.de

Diepholz - Europa-Informations-Zentrum im Landkreis Diepholz
Bahnhofstr. 11, 49356 Diepholz, Tel.: 05441-9761 924, Fax fax Fax: 05441-9761 748
www.europainfo-diepholz.de


Anfrage:

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Absender:

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Absender: Hochkommissar für Menschenrechte in Deut
Empfänger: eiz
Zeit: 2011-06-16, 17:18:31
Betreff: Rechtsfähigkeit

Hochkommissar für Menschenrechte in Deut
Empfänger: burkhard.fandrich
Zeit: 2011-06-16, 17:20:10
Betreff: Rechtsfähigkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie uns nach dem Kontrahierungszwang des ius cogens nach Hard Law mit, ob die Bundesrepublik und die Europäische Union, Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Bundesrepublik rechtsfähig ist.

Nehmen Sie bitte Bezug auf §37 PartG. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Anfrage.

Mit freundlichem Gruß Sürmeli

Hochkommissar für Menschenrechte in Deutschland, Deutsches Amt für Menschenrechte
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suermeli@zeb-org.de
16.06.2011




Antwort:

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Absender: EIZ-Praktikant
Empfänger: suermeli
Zeit: 2011-06-20, 12:38:50
Betreff: Ihre Anfrage vom 16.Juni 2011

Sehr geehrter Herr Sürmeli,
da wir vom Europäischen Informations-Zentrum keine Rechtsauskünfte geben dürfen, möchte ich Sie gerne an den Europäischen Ombudsmann ( ) verweisen. Hier können Sie Beschwerden einreichen oder auch Auskünfte einholen.

Mit freundlichem Gruß

i.A. Isa Grossmann
Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen in der Niedersächsischen Staatskanzlei Aegidientorplatz 4 30159 Hannover Telefon: 0511/ 120 - 8888 Fax: 0511/ 2629 1980
E-Mail eiz@stk.niedersachsen.de Internet: www.eiz-niedersachsen.de /

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Absender: EIZ-Praktikant
Empfänger: suermeli
Zeit: 2011-06-21, 11:02:05
Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 16.Juni 2011

Sehr geehrter Herr Sürmeli,

Sie haben grundsätzliche Fragen, die die Rechtsfähigkeit des Landes Niedersachsen betreffen. Da solche Anfragen nicht in den Zuständigkeitsbereich des EIZ fallen, haben wir Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung der Staatskanzlei Niedersachsen weitergeleitet.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Isa Grossmann

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Von: Hochkommissar für Menschenrechte in Deut [mailto:suermeli@zeb-org.de] Gesendet: Dienstag, 21. Juni 2011 09:16An: EIZ-PraktikantBetreff: Re: Ihre Anfrage vom 16.Juni 2011

Hallo EIZ-Praktikant und möchte gerne noch bilden lassen,

ich möchte doch keine Beschwerde, sondern eine Auskunft. Ich habe doch von Ihnen keine Rechtsauskünfte verlangt, sondern die Legitimation nachgefragt!
Können Sie mir erklären, nach welchem Rechtssystem das Land Niedersachsen tätig ist. Ist das Land Niedersachsen oder die Bundesrepublik rechtsfähig nach Hard Law, daß Sie sich das erlauben könnten, Verträge mit Europa???? (was das auch sein mag), einzugehen?
Völkerrehctssubjekte müssen Träger von Rechten und Pflichten sein! Ist das Land Niedersachsen Rechtsfähig und kann es einen Vertrag mit Europa??? eingehen? Handelt es sich bei dem Recht um Hard oder Soft Law?
Und wo haben Sie die Menschenrechte versteckt??? (Art. 1(3) GG oder Art. 3 NV). Können Sie mir sagen, wo das Staatsangehörigkeitsgesetz von Niedersachsen ist, da es ein Volk von Niedersachsen gibt?
Ist die Landesverfassung gültig, da sonst Europa???? ebenso einen nichtigen Vertrag vor sich hat?? Ist das SHAEF-Gesetz Nr. 51 und der Bizinenvertrag aufgehoben worden??
Wenn Sie es nicht wissen, dann informieren Sie sich, denn Menschenrecht ist ist Allgemeinbildung (Art. 7(3) GG iVm. Art. 1 (2), 140 GG iVm. Art. 137 (7) WRV).
Nehmen Sie bitte Stellung zu §31 PartG (http://www.brd-matrix.de/37_partg.html) und zur Rechtsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden, ob überhaupt ein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt??
Bitte teilen Sie mir mit, wie nach Art. 1(2) GG das Volk mit Europa einen Vertrag machen kann, wenn es in Europa weder Menschenrechte, Menschenrechtsschutz oder Menschenrechtsförderung gibt???
Hierzu bitte ich http://www.brd-matrix.de/europa-1.html http://www.brd-matrix.de/bundesrepublik.html http://www.brd-matrix.de/lander.html zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend die Antwort zu formulieren.
Mit freundlichem Gruß Sürmeli

21.06.2011





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