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Bundesamt für Justiz

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Rechtsfähigkeit:



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53113 Bonn
Deutschland

Bundesamt für Justiz
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Fax: +49 (0)228 99 410 - 5050
E-Mail: pressestelle@bfj.bund.de

Anfrage:


----- Hat den folgenden Inhalt empfangen -----


Absender: Hochkommissar für Menschenrechte in Deutschland
Empfänger: pressestelle
Zeit: 2011-06-16, 15:47:58
Betreff: Rechtsfähigkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie uns nach dem Kontrahierungszwang des ius cogens nach Hard Law mit, ob das Bundesamt für Justiz rechtsfähig ist.

Nehmen Sie bitte Bezug auf §37 PartG. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Anfrage.

Mit freundlichem Gruß Sürmeli

Hochkommissar für Menschenrechte in Deutschland, Deutsches Amt für Menschenrechte
---
suermeli@zeb-org.de
16.06.2011


Antwort:


keine Antwort



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